Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Blick in das Unigebäude

Weiteres

Login für Redakteure

Reform der modularisierten Studiengänge Ethik und Philosophie ab WS 2011/12

Zum Wintersemester 2011/12 sind Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen für folgende Studienprogramme und Studiengänge in Kraft getreten:

Bachelor Philosophie 90/60

Lehramt Philosophie an Gymnasien

Lehramt Ethik an Gymnasien

Lehramt Ethik an Sekundarschulen

Lehramt Ethik an Grundschulen.

Studierende, die im Wintersemester 2011/12 ihr Studium aufnehmen, studieren automatisch nach den Änderungen.

Masterstudienprogramme bleiben durch die Reform unberührt.

Überblick über den Inhalt der Änderungen

In den fachwissenschaftlichen Einführungsmodulen bleibt alles beim Alten (Ausnahme Fachdidaktik, Lehramtsstudiengänge s.u.). Deshalb ergibt sich für Studierende im ersten Fachsemester keine Änderung. Die einzige Ausnahme bildet der Lehramtsstudiengang Ethik an Grundschulen: Hier entfällt im ersten Fachsemester das Modul "Einführung in die Theoretische Philosophie".

Die Reform zielt auf eine Reduktion der Präsenzzeiten und auf eine bessere Anbindung der Hausarbeiten an die Lehrveranstaltungen. Der grundlegende Aufbau des Studiums bleibt erhalten. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die bisherigen Module "Schreiben einer wissenschaftlichen Hausarbeit" für theoretische Philosophie, praktische Philosophie und Methoden der Philosophie werden gestrichen, ihre Inhalte werden in die Aufbaumodule integriert.
  • Die vier systematischen und philosophiegeschichtlichen Aufbaumodule werden mit Hausarbeiten abgeschlossen. Sie werden mit zehn Leistungspunkten versehen (bisher fünf). Wie bisher müssen zwei Lehrveranstaltungen belegt werden.
  • In den Profilbildungsmodulen muss nur noch eine Lehrveranstaltung belegt werden (bisher zwei).

In der Fachdidaktikausbildung der Lehramtsstudiengänge Ethik/Philosophie wurden zum WS 2012/13 die Prüfungsformen geändert:

das Einführungsmodul Fachdidaktik: Ethik/Philosophie wird mit einer Klausur abgeschlossen (bislang: mündliche Prüfung)

das Aufbaumodul Fachdidaktik Ethik/Philosophie wird ab sofort mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen (bislang: Hausarbeit)

Studiengangswechsel

Studierende, die schon vor dem WS 2011/12 bzw. 2012/13 in den modularisierten Studiengängen Philosophie und Ethik eingeschrieben waren, wird die Möglichkeit eingeräumt, nach Maßgabe der Änderungen zu studieren.

Am

Mittwoch, den 2. November 2011, 18.15 Uhr, HS XXII, Audimax,

fand eine Informationsveranstaltung zur Änderung der Studienprogramme statt, bei der auch über die Wechselmöglichkeiten in die neuen Studienprogramme informiert wurde.

Formulare zum Studiengangswechsel

Das vorgesehene Verfahren zum Studiengangswechsel ist wie folgt:

1. Sie erstellen einen Kontoauszug mit den von Ihnen bislang erbrachten Leistungen, die im Löwenportal verbucht sind.

2. Sie füllen das für Ihren Studiengang vorgesehene Anerkennungsformular aus und reichen es beim Seminar für Philosophie (Sekretariate) ein.

3. Reichen Sie mit Ihrem Kontoauszug und dem Anerkennungsformular bitte auch das Formular "Anrechnungsbescheid" ein, welches Sie beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät I herunterladen können. (Füllen Sie bitte die Zeilen mit den persönlichen Angaben aus.)

4. Sie können die Unterlagen nach erfolgter Anerkennung der Leistungen wieder im Seminar für Philosophie (Sekretariate) abholen.

5. Reichen Sie dann das Formular "Anrechnungsbescheid" beim Immatrikulationsamt ein.

6. Erst dann beantragen Sie beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät I mit dem Anerkennungsformular und Ihrem Kontoauszug den unwiderruflichen Wechsel in das Studium nach der jeweiligen reformierten Ordnung.

Bitte entnehmen Sie alle Details zu den Anerkennungsregelungen den untenstehenden Formularen. Rückfragen richten Sie bitte an Herrn Dr. Arne Moritz

Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen strikt nur die bereits verbuchten Leistungen bei einem Studiengangswechsel berücksichtigt und in das neue Profil übertragen werden können. Nehmen Sie den Wechsel also zu einem Zeitpunkt vor, an dem alle von ihnen erbrachten Leistungen verbucht sind.

Prüfen Sie selbst, ob es für Sie günstiger ist, im alten Studiengang zu verbleiben oder den Wechsel zu veranlassen.

Bitte beachten: Die Änderung der Prüfungsleistungen im Bereich Fachdidaktik zum WS 2012/13 wird wie folgt implementiert, um den Anforderungen der 1. LPVO gerecht zu werden: Wer bereits eine Prüfungsleistung nach altem Modus abgelegt hat (z.B. mündliche Prüfung im Einführungsmodul Fachdidaktik) kann die zweite Prüfungsleistung ebenfalls nur nach altem Modus ablegen (z.B. Hausarbeit im Aufbaumodul Fachdidaktik Ethik/Philosophie). Ein Studiengangswechsel ist in den entsprechenden Fällen also mit Bezug auf die Prüfungsleistungen in den Fachdidaktikmodulen unwirksam. Damit wird gewährleistet, dass die tatsächlich abgeleisteten Prüfungsformen konform mit der 1. LPVO bleiben.

Anrechnungsformular Bachelor 90 Philosophie
Anrechnung 2011 BA 90 30.1.2012.pdf (82,4 KB)  vom 15.03.2012

Anrechnungsformular Bachelor 60 Philosophie
Anrechnung 2011 BA 60 30.1.2012.pdf (80 KB)  vom 15.03.2012

Anrechnungsformular LA Ethik Grundschule
Anrechnung 2011 LA GrundEthik 24.10.2012.pdf (63,5 KB)  vom 03.11.2012

Anrechnungsformular LA Ethik Sekundarschule
Anrechnung 2011 LA SekEthik 24.10.2012.pdf (81,8 KB)  vom 03.11.2012

Anrechnungsformular LA Ethik Gymnasium
Anrechnung 2011 LA GymEthik 24.10.2012.pdf (83,8 KB)  vom 03.11.2012

Anrechnungsformular LA Philosophie Gymnasium
Anrechnung 2011 LA GymPhil 24.10.2012.pdf (83,1 KB)  vom 03.11.2012

Zum Seitenanfang